kunsthaus nrw
kornelimünster
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November
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24.11.2024 15:00
sonntagsführung – jeden letzten sonntag im monat
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30.11.2024 16:00 -
01.12.2024 18:00
zu gast: weihnachtsmarkt kornelimünster
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24.11.2024 15:00
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Dezember
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01.12.2024 11:00 -
17:00
winter im museum – familientag 2024
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01.12.2024 12:00 -
16:00
kurzführungen am familientag ( jeweils 15 minuten)
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01.12.2024 13:00 -
16:00
offene werkstatt: murmeln, marmor und marzipan
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08.12.2024 15:00
kuratorinnenführung mit elke kania – zeit-bilder
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01.12.2024 11:00 -
17:00
Unsere Führungen
– Übersicht
Ob Sie unsere Sammlungspräsentation oder eine der Wechselausstellungen besuchen möchten, unseren Skulpturengarten erkunden oder einen Blick in unsere Schaulager werfen wollen: unsere erfahrenen Kunstvermittler:innen begleiten Sie und Ihre Familie, Ihre Freund:innen oder Kolleg:innen, Reisegruppen oder Schulklassen gerne durch unser Haus.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Führungen: ab 60 Minuten
Workshops: ab 90 Minuten
Erwachsenengruppen: max. 25 Personen außerhalb der Öffnungszeiten zzgl. 25 €
Kindergruppen: max. 15 Personen inkl. 2 Begleitpersonen
Schulklassen: Klassengröße und 2 Begleitpersonen
Wir beraten Sie gerne individuell:
info@kunsthaus.nrw oder
+49 (0)24 08 – 64 92
Unsere Führungen:
Jeden letzten Sonntag im Monat
Sonntagsführung
Pop am Rhein, Neu in der Sammlung & Industrieland NRW
Offenes Depot
Kunst im Rheinland und Westfalen
Individuelle Führung
Für Kleine und Große Menschen ab 6 Jahren
Interaktive Führung
Spurensuche auf dem Weg der Seele
Szenische Führung
Durch 300 Jahre Geschichte
Bauhistorische Führung
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Übersicht
Unsere Workshops
Geburtstagsfeier
Feier im Museum!
Briefkastenroute
auf eigene faust durchs museum!
Frühling, Sommer, Herbst & Winter
Familientage im Museum
Absage/Stornierung
Für alle Buchungen gilt:
Im Falle Ihrer Absage bis einschließlich 14 Tage vor Termin sind keine Teilnahmegebühren zu zahlen, 13 bis 4 Tage vor Termin 50% der Gebühren und ab 3 Tage vorher 100% der Gebühren.
Aufsichtspflicht
Beim Besuch mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen:
Eltern und sonstige erwachsene Begleitpersonen sind während des Besuchs in unserem Hause mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden.
Bei Führungen:
Betreuungspersonen von Gruppen sind während des Aufenthalts in unseren Räumen nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden. Sie haben auf das angemessene Verhalten der Gruppe zu achten. Insbesondere die Aufsichtspflicht bei Kindern und minderjährigen Jugendlichen ist zu gewährleisten.
Bei Workshops:
Wir bieten Workshops ausschließlich für Gruppen an. Eine freie Teilnahme von Einzelpersonen ist nicht möglich. Bei Workshops für Gruppen von und mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen sind diese durch 2 Begleitpersonen zu begleiten (Lehrkräfte, Eltern oder sonstige erwachsene Begleiter), um ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen.
Bei Geburtstagsprogrammen:
Bei Geburtstagsfeiern von und mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen müssen 2 erwachsene Begleitperson/en anwesend sein. Eltern und sonstige erwachsene Begleitpersonen sind während dieser Geburtstagsprogramme nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden.
Allgemeines
- Um die Exponate nicht zu beschädigen, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren.
- Alle Besucherinnen und Besucher haften für entstandene Schäden.
- Essen und Trinken ist in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt.
- Mit Rücksichtnahme auf andere Personen vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Sammlungs- und Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
- Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
- Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Fotografie/Film
- Das Fotografieren ist in den Sammlungsräumen zu privaten Zwecken erlaubt. Aus urheberrechtlichen Gründen ist es möglich, dass wir das Fotografieren in Sonderausstellungen oder auch vor einzelnen Werken nicht genehmigen können. Entsprechende Hinweise finden Sie vor Ort.
- Fotografieren und Filmen zu kommerziellen Zwecken jeglicher Art ist nur mit einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung (Drehgenehmigung) erlaubt.