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Bis zur Aufhebung der Abtei führte der offizielle Weg in die Abtei nur über dieses Tor. Die Gebäude der Abtei waren von einer Immunitätsmauer umgeben. Innerhalb dieser Mauern galt das Kirchenrecht. Die Mönche durften das Kloster nur mit Genehmigung des Abtes verlassen, u.a. über eine kleine Pforte zum Marktplatz des Ortes. Das Kloster sollte innerhalb seiner Mauern autark sein können, daher umfassten die Klostermauern auch eine Meierei, d.h. einen kleinen Bauernhof mit Hühnerstall und Pferdestall, sowie einen Gemüsegarten.
Ursprünglich waren die Gebäude von einem Wassergraben umgeben. Die heutige Einfahrt wurde erst nach Abriss des Pferdestalles um 1900 angelegt.